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Frauenhaus
Wenn Sie von körperlicher, seelischer, sexueller, wirtschaftlicher oder gesetzlicher Gewalt betroffen sind in ihrer Familie oder Partnerschaft, bietet das Frauenhaus Ihnen und Ihren Kindern raschen und unbürokratischen Schutz und die notwendige Sicherheit. Wir sind Fachfrauen, helfen Ihnen mit Begleitung und Unterstützung in allen Belangen. Im Frauenhaus können Sie und Ihre Kinder zur Ruhe kommen, erste Zukunftsperspektiven entwickeln und notwendige Schritte unternehmen.
Falls Sie aus einem anderen Land kommen und wenig oder gar keine Kenntnisse in unseren
Sprachen haben, arbeiten Übersetzerinnen vertraulich mit uns zusammen.
Alle Ihre Informationen werden bei uns vertraulich behandelt!
Mehr Informationen zum Thema häusliche Gewalt und Frauenhäuser in der Schweiz
erfahren Sie unter www.frauenhaus-schweiz.ch
„Jede Frau, die von ihrem Partner unterdrückt oder geschlagen wird und in Angst
um sich und die Kinder lebt, hat nach Art. 175 ZGB (Schweiz. Zivilgesetzbuch) das Recht,
die gemeinsame Wohnung mit den Kindern zu verlassen."
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